Mitgliedschaft

In unserem Verein kennen wir sechs Arten der Mitgliedschaft:

  • Die Jugendmitgliedschaft
    Die Jugendmitgliedschaft gilt für Kinder und Jugendliche bis 16 Jahren. Mit Erreichen des 17. Lebensjahres wird die Mitgliedschaft automatisch in die ermäßigte Einzelmitgliedschaft umgewandelt.
  • Die Einzelmitgliedschaft
    Die Einzelmitgliedschaft gilt für Erwachsene ab einem Alter von 18 Jahren.
  • Die ermäßigte Einzelmitgliedschaft
    Die ermäßigte Einzelmitgliedschaft gilt für Schüler, Auszubildende, Studenten bis zum 27. Lebensjahr, Sozialhilfeempfänger, Wehr- und Ersatzdienstleistende.
  • Die Familienmitgliedschaft
    Die Familienmitgliedschaft gilt für Eheleute und (mindestens) einem minderjährigen Kind.Mit Erreichen des 18. Lebensjahres wird die Mitgliedschaft des angemeldeten Kindes automatisch in die Einzelmitgliedschaft umgewandelt.
  • Die Erweiterung der Familienmitgliedschaft
    Die Erweiterung der Familienmitgliedschaft gilt für jedes weitere minderjährigen Kind einer Mitgliedsfamilie.Mit Erreichen des 18. Lebensjahres wird die Mitgliedschaft der angemeldeten Kinder automatisch in die Einzelmitgliedschaft umgewandelt.
  • Die Zweitmitgliedschaft / Aquarobic
    Diese Mitgliedschaft beinhaltet keine Versicherung über den VDST. Tauchen haben die Mitgliedschaft / Versicherung bei einem anderen Verein des VDST bis zum 31. Januar eines jeden Kalenderjahres unaufgefordert durch eine entsprechende Bescheinigung nachzuweisen, andernfalls wird die Mitgliedschaft automatisch in die Einzelmitgliedschaft umgewandelt.

    Art der Mitgliedschaft einmalige
    Aufnahmegebühr
    jährlicher
    Mitgliedsbeitrag stand 1.1.2014
    Jugendmitgliedschaft 80,- Euro 60,- Euro
    Einzelmitgliedschaft 150,- Euro 135,- Euro
    ermäßigte Einzelmitgliedschaft 80,- Euro 95,- Euro
    Familienmitgliedschaft 200,- Euro Eheleute 200,- Euro
    jedes zusätzlich angemeldete Kind   20,- Euro
    Zweitmitgliedschaft / Aquarobic 150,- Euro 85,- Euro

Das Standardverfahren zum Einzug der Aufnahmegebühren und Beiträge ist das Lastschriftverfahren. Es können durch Pulchra-Amphora e.V. Neuss nur noch Lastschrifteinzüge berücksichtigt werden.

Die Beträge sind auf der Vertreterversammlung beschlossen worden und gelten ab dem 01.01.2014.

Hier findest du den Aufnahmeantrag oder die Vereinssatzung im PDF Format.

Zusätzliche Information
Fragen zur Anmeldung beantwortet :
Ulrich Ziegler
eMail: vorstand[at]pulchra-amphora.de

Fragen zum Mitgliedsbeitrag beantwortet :
N.N
eMail: kasse[at]pulchra-amphora.de

Zur Gewährung der Ermäßigung muss bis zum 31. Januar eines jeden Kalenderjahres eine entsprechende Bescheinigung vorgelegt werden, andernfalls wird die Mitgliedschaft automatisch in eine Einzelmitgliedschaft umgewandelt.